info@wordliner.com

030 80 9 520 880

Der Immo-ProfiDer Immo-ProfiDer Immo-ProfiDer Immo-Profi
Menu
  • FÜR EIGENTÜMER
    • IMMOBILIENBEWERTUNG
    • PREIS UND MARKT
    • WARUM MAKLER
    • MARKETINGPAKET
    • BAUFINANZIERUNG
    • PARTNER
  • MAGAZIN
  • RATGEBER
    • WOHNEN IM ALTER
    • Privatverkauf
    • IMMOBILIENBEWERTUNG UND PREISFINDUNG
    • Scheidung
    • Erben
  • RATGEBER FREIGESCHALTET
    • WOHNEN IM ALTER ANGEMELDET
    • Privatverkauf ANGEMELDET
    • IMMOBILIENBEWERTUNG UND PREISFINDUNG ANGEMELDET
    • Scheidung ANGEMELDET
    • THEMENWELT ERBEN ANGEMELDET
  • Immobilienangebote via API
    • Haus kaufen
    • Haus mieten
    • Wohnung mieten
    • Wohnung kaufen
Energieausweis

Das müssen Sie zum Energieausweis wissen

Share this post

Der Energieausweis soll auf einen Blick zeigen, ob ein Haus viel oder wenig Energie „verbraucht“. Wie bei elektrischen Geräten muss in Immobilienanzeigen deswegen immer eine Verbrauchsampel zu sehen sein. Rot steht für schlechte Energiewerte. Grün für gute. Aber damit ist es nicht getan. Der Gesetzgeber hat ganz klar definiert, welche Angaben noch gemacht werden müssen und unterscheidet zudem noch zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen: dem verbrauchsorientierten Ausweis und dem so genannten Bedarfsausweis. Das liegt daran, dass zum Beispiel bei einem Neubau noch gar keine Verbrauchswerte vorliegen. Dennoch braucht das Gebäude vor der Vermarktung einen Ausweis. Die Berechnung sollte unbedingt von einem Fachmann durchgeführt werden. Denn wer sich beim Energieausweis vertut oder auf Billigangebote aus dem Internet hereinfällt, die fehlerhaft sind, riskiert saftige Strafen. Jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet bei der Vermarktung seines Hauses die energetischen Werte der Immobilie anzugeben. Dazu zählen sämtliche Anzeigen im Internet oder in Printmedien. Auch das Exposé gehört dazu. Spätestens bei Objektbesichtigungen muss ein Energieausweis vorgelegt werden.

Warum muss der Energieausweis von Hausbesitzern potenziellen Käufern vorgelegt werden?

Der Gesetzgeber hat das so festgelegt. Durch die Angaben im Energieausweis bekommt der potenzielle Käufer oder Mieter Informationen über die zu erwartenden Energiekosten.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Das sagen die Experten dazu: „Die zwei Arten des Energieausweises unterscheiden sich wesentlich. Der Bedarfsausweis besitzt eine hohe Aussagekraft zum energetischen Zustands des Gebäudes, da Bausubstanz und Anlagentechnik für die Bewertung zugrunde gelegt werden. Der Verbrauchsausweis bildet nur den Energieverbrauch des Gebäudes bzw. der Bewohner der letzten drei Jahre ab. Hier kann man leider meist nicht auf den eigenen Verbrauch Rückschlüsse ziehen, eine alleinstehende sparsame Person heizt ein Haus zum Beispiel völlig anders als eine mehrköpfige Familie, die es gerne warm hat.“ so Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes für Gebäudetechnik VdZ.

Je grüner desto besser

Wenn der Energieausweis im „grünen Bereich“ ist, bedeutet das, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. „Ab einem Endenergiebedarf ab 75 kWh(m²a) kommt das Gebäude in einen grünen Bereich, das heißt, dass die Standards der EnEV 2014 erfüllt sind. Ab 50 kWh(m²a) erfüllt das Gebäude die Vorgaben der EnEV 2016, zum Beispiel KfW 55- oder KfW 70-Häuser.“ erklärt Energieexperte Dr. Michael Herma.

Lassen Sie sich beraten

Wer einen Energieausweis ausstellen lassen möchte, ist oft überfordert. Schließlich hagelt es im Internet nur so vor günstigen Angeboten. Diese sind aber nicht immer von guter Qualität. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht an der falschen Stelle zu sparen und sich am besten von einem Immobilienmakler beraten zu lassen. Der Immobilienexperte weiß durch mehrjährige Erfahrung, wem bei der Ausstellung zu vertrauen ist und welcher Ausweistyp für ihre Immobilie am besten geeignet ist.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Zunächst kommt es auf den Gebäudetyp an. Unterschieden wird zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ausstellungsberechtigt sind laut Immobilienverband Deutschland Personen die eine entsprechende Qualifikation haben. Bei Neubauten wird der Ausweis vom Architekten oder Bauingenieur ausgestellt. Dieser muss nach Aufforderung bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Architekten oder Bauingenieure können einen Energieausweis für Bestandsbauten ausstellen. Die günstigeren Verbrauchsausweise können auch basierend auf den Verbrauchswerten von einem Heizkostenabrechnungsunternehmen erstellt werden.

Energieausweise kosten nicht alle gleich

Bei den teureren Bedarfsausweisen ist mit  Kosten von bis zu 300 Euro zu rechnen, da der Aufwand bei der Ausstellung größer ist und auch von einem Fachmann vor Ort durchgeführt werden muss. Verbrauchsausweise sind in der Regel nicht teurer als 100€ pro Gebäude. Im Internet gibt es inzwischen die Möglichkeit Energieausweise zu weitaus geringeren Kosten erstellen zu lassen, benötigt werden nur die Angaben vom Hauseigentümer. Wir empfehlen Ihnen allerdings diese Version der Ausweisausstellung mit Vorsicht zu genießen.

Welche Pflichtangaben sind bei neuen Energieausweisen (nach dem 1.5.2014 erstellt) in Inseraten anzugeben?

1.) Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)

2.) der dort genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch

3.) der wesentliche Energieträger für die Heizung für Wohngebäude

4.) bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr

5.) und die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse für Nichtwohngebäude

6.) ist die Endenergie für Wärme und Strom getrennt auszuweisen.

Sie haben Fragen zur Erstellung des Energieausweises? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Foto: JFsPic

Neueste Beiträge

  • Familiennachwuchs und Immobilienverkauf – Besser mit Makler
  • Leibrente: Immobilie verkaufen, darin wohnen bleiben und Rente aufbessern
  • Die Immobilien im Testament
  • Immobilienpreise und Nachfrage steigen auch 2020 weiter
  • Pflegeimmobilien als Kapitalanlage

Kategorien

  • Aktuelles
  • Allgemein
  • Ausblick: das Erbe regeln
  • Begriffe rund ums Erbe
  • Bewertung und Preisfindung
  • Bewertungsfaktoren
  • Bewertungsverfahren
  • cmax-Aktuelles
  • Content XL
  • Glücklich leben im Alter
  • Grundlegende Fragen
  • Immobilie in der Scheidung
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermarkten
  • Immobilie vermieten
  • immobilie vermieten scheidung
  • Immobilienverkauf
  • immobilienverkauf scheidung
  • Immobilienvermarktung
  • Immobilienvermarktung Scheidung
  • Immobilienvermietung
  • in der Immobilie bleiben
  • IVD-NORD
  • Käuferauswahl
  • Preisstrategien
  • Privatverkauf
  • Themenwelt Erben
  • Themenwelt Scheidung
  • Umgang mit der Erbimmobilie
  • Umzug im Alter
  • Vermarktung
  • Video
  • Vorbereitung
  • Was passiert mit meiner Immobilie
  • Wohnen im Alter

Archive

  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • November 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017

Kontakt

030 80 9 520 880

info@wordliner.com

Sie finden uns hier

Der Immo-Profi c/o Wordliner GmbH

Paul-Robeson-Str. 10
10439 Berlin

Impressum | Datenschutz

Copyright © 2018 Wordliner GmbH
All Rights Reserved